Ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr braucht eine Haftpflichtversicherung (Motorradversicherung). Verursacht er als Verkehrsteilnehmer einen Unfall, werden mit seiner Haftpflichtversicherung Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter abgedeckt. Wurden sogar Personen durch das Motorrad verletzt, können die Schadenersatzforderungen siebenstellige Beträge umfassen. Die gesetzliche Deckungssumme für Sachschäden beträgt 500.000 Euro und bei Personenschäden 2.500.000 EUR. Für mehrere verletzte Personen ist die obere Grenze bei 7.500.000 EUR festgesetzt. Die Mindestabdeckung für einen Vermögensschaden in der Motorradversicherung liegt bei 50.000 EUR.

In der Haftpflichtversicherung stuft man Motorräder in Regionalklassen ein. Jedes Jahr werden die Schadenshäufigkeit und der Schweregrad der Schäden in einer Region neu berechnet. Deshalb ist die Versicherungsprämie höher, wenn das Motorrad in einer Großstadt zugelassen wurde. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt weiterhin von der Motorradart, der Motorstärke, der Schadensfreiheitsklasse und der Besitzdauer des Führerscheins ab.

Motorradversicherung

Beim Abschluss einer Motorradversicherung, sprich Haftpflichtversicherung ist oft die sogenannte “Mallorcapolice” mit enthalten. Diese eignet sich besonders für den Urlaub mit einem gemieteten Motorrad im Ausland. Sollte das Mietfahrzeug dort in einen Unfall verwickelt werden, gelten meist wesentlich geringere Mindestdeckungssummen als in Deutschland. Dadurch könnte möglicherweise die Deckung nicht ausreichend sein, um alle Schäden zu begleichen. Die Mallorcapolice erhöht die Mindestdeckungssummen auf das in Deutschland geltende Niveau.

Die KASKO-Versicherung

Der Motorradfahrer entscheidet, ob er zusätzlich zu seiner Motorradversicherung eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für sein Kraftrad benötigt. Mit der KASKO-Versicherung lassen sich Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Die Teilkasko-Versicherung kommt für Feuer, Diebstahl, Marderverbiss, einen Zusammenstoß mit Haarwild und Schäden durch Unwetter auf. Die Vollkaskoversicherung schließt eine Teilkaskoversicherung ein. Darüber hinaus zahlt sie für Schäden, die durch eigenes Verschulden zustande gekommen sind. Sie tritt auch dann ein, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat.

Der Versicherungsnehmer kann bei der KASKO-Versicherung einen bestimmten Selbstbehalt mit angeben. Im Schadensfall zahlt der Motorradfahrer dann diesen Betrag aus der eigenen Tasche. Möglich sind hier Varianten zwischen 150 und 1.000 EUR. Je höher die Selbstbeteiligung in der Motorradversicherung ausfällt, desto weniger muss er für die Versicherungsprämie bezahlen.

Der Schutzbrief

Der Schutzbrief für das Motorrad hilft bei einem Unfall, einer Panne oder bei einem Diebstahl des Fahrzeuges. Zusätzlich leistet er aber auch bei einer Erkrankung, einer Verletzung oder dem Tod des Motorradfahrers gute Dienste. Die Leistungspakete der Versicherungsunternehmen in der Motorradversicherung sind hier sehr unterschiedlich. Aber sie beinhalten alle die kostenlose Unfall- und Pannenhilfe und den Rücktransport von Fahrer und Fahrzeug im Krankheitsfall. Der Schutzbrief übernimmt notwendige Übernachtungskosten, zahlt ein Ersatzfahrzeug und vieles mehr. Und er gilt zumeist europaweit. Oft ist er auch schon Bestandteil der angebotenen Haftpflichtversicherung.