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Zulassungsunterlagen für die Anmeldung eines KFZs.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden möchten, müssen Sie einige Zulassungsunterlagen mit zum Straßenverkehrsamt nehmen. Zum einen müssen Sie der Zulassungsstelle die Einzugsermächtigung für die KFZ Steuern erteilen. Außerdem dürfen Sie laut Gesetzgebung 2002 keine Steuerschulden aufweisen. Seit dem Oktober 2005 gibt es auch hinsichtlich der Papierdokumente europaweit gleiche Richtlinien. Die heutige Zulassungsbescheinigung I wurde für den bis damals gültigen Fahrzeugschein eingeführt. Der Kraftfahrzeugbrief wurde durch die Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Bei der Zulassung eines KFZs wird grundsätzlich zwischen einer Neuwagen- und einer Gebrauchtwagenzulassung unterschieden.

Die Zulassung eines Neuwagens

Wer einen Neuwagen anmelden möchte, sollte die Versicherungsbestätigungskarte, auch unter dem alten Begriff Deckungskarte/Doppelkarte bekannt, bereithalten. Außerdem müssen der Fahrzeugbrief und die Zulassungsbescheinigung II vorgezeigt werden. Zu guter letzt gehört zu den Zulassungsunterlagen natürlich noch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Die Zulassung eines Gebrauchtwagens

Zu den Zulassungsunterlagen eines Gebrauchtwagens benötigen Sie abgesehen von der Versicherungsbestätigungskarte, der Zulassungsbestätigung II, dem Fahrzeugbrief und einem Personalausweis auch die Zulassungsbescheinigung I und den Nachweis für die TÜV Hauptuntersuchung. Außerdem wird der Nachweis einer ASU, der sogenannten Abgas-Sonder-Untersuchung vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder sind direkt zur Anmeldung bei der Zulassungsbehörde mitzunehmen.

Was ist ein Saisonkennzeichen

Abgesehen von der üblichen Anmeldung, hat man auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr anzumelden. Dieses sogenannte Saisonkennzeichen ist für 2 bis 11 Monate erhältlich, erfordert jedoch dieselben Voraussetzungen, wie eine übliche Zulassung. Der Anfangs- und Endmonat ist auf dem Sonderkennzeichen abzulesen.