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Die Tarifberechnung der Lkw-Versicherung auf Lkw-Versicherungsmakler.de ist für Sie kostenlos!

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LKW-Versicherung auf Lkw-Versicherungsmakler.de

Hinsichtlich der Beitragsgestaltung bei der Lkw-Versicherung gibt es kaum Vorschriften, weshalb die Lkw-Versicherung Tarife bei den einzelnen Versicherungsunternehmen teilweise stark auseinanderklaffen. Die Schadenfreiheitsklasse ist in den meisten Fällen ein wichtiges Merkmal für die Berechnung des Tarifs in der Lkw-Versicherung. Je nachdem, an welcher Stelle des sogenannten Bonus-Malus-Systems man sich befindet, kann man mit mehr oder weniger günstigen Tarifen rechnen. Je länger man schadenfrei fährt, desto höher steigt man in der Schadenfreiheitsklasse. So kann sich die Tarifhöhe bei einer Lkw-Versicherung mit der Zeit um bis zu 75 Prozent reduzieren. Umgekehrt muss man bei einer besonders hohen Schadensfrequenz mit einer bis zu 260 Prozent hohen Tariferhöhung rechnen. Schadenfreie Versicherungsjahre werden in den Versicherungsverträgen überwiegend als „SF“ bezeichnet.

Die Tarifberechnung der Lkw-Versicherungen

Abgesehen vom Schadenfreiheitsrabatt werden auch noch folgende Merkmale für die Tarifberechnung im LKW Versicherung Vergleich herangezogen:

  • Fahrzeugtyp (Reparaturkosten und Schadenhäufigkeit des jeweiligen Modells)
  • Regionalklasse der Zulassung (Häufigkeit von Schäden in dieser Region)

Durch die Deregulierung am deutschen Versicherungsmarkt haben sich auch noch weitere Merkmale zur Tarifgestaltung herauskristallisiert. Speziell bei der Lkw-Versicherung und der Kfz-Versicherung kommen hier noch Einschätzungen hinsichtlich des Fahrers und seines Umfelds hinzu:

  • Alter des Fahrers bzw. Versicherungsnehmers
  • Zeitraum seit dem Erhalt der Fahrerlaubnis des Fahrers bzw. Versicherungsnehmers
  • Alter des Fahrzeugs, Zeitwert und Neuwert
  • Abstellplatz des Fahrzeugs (seit 2007 nicht mehr in der Tarifempfehlung des GDV enthalten)
  • dazu Jährlich gefahrene Kilometerleistung (besonders relevant bei Saisonkennzeichen)
  • Beruf des Fahrers bzw. Versicherungsnehmers (oft sind spezielle Tarife für bestimmte Berufsgruppen, z.B. für Beamte vorgesehen)
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
  • Punktestand im Verkehrszentralregister

Ungünstige persönliche Merkmalen wird in der Regel dadurch entgegengewirkt, indem man das Fahrzeug auf ein anderes Mitglied des Verwandten- oder Bekanntenkreises anmeldet. Zu beobachten ist dies zum Beispiel sehr häufig bei Führerscheinneulingen, die ihr erstes Auto auf einen der Elternteile anmelden.

Die Deckungssummen in der Lkw-Versicherung

Unter dem Begriff Deckungssumme versteht man die maximale finanzielle Entschädigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung. In Deutschland, aber auch in allen anderen europäischen Ländern gibt es eine gesetzliche Mindestdeckung. Für Deutschland sehen diese wie folgt aus.

Für Personenschäden beträgt die Mindestdeckungssumme laut Pflichtversicherungsgesetz (§ 4 PflVG) zurzeit 7,5 Millionen Euro pro Person. Bei Sachschäden beläuft sich die Mindestdeckungssumme auf 1 Million Euro und bei Vermögensschäden beträgt diese 50.000 Euro. Pauschal beträgt diese 50 bis 100 Millionen Euro für alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Pro Person ist die Entschädigungsleistung allerdings, je nach Versicherungsunternehmen, auf 8 bis 15 Millionen Euro begrenzt.

Sollte der Schaden die Höhe der Deckungssumme dennoch überschreiten, ist der Versicherte dazu verpflichtet, für die Differenz selbst aufzukommen.

Grundsätzlich sind die Kfz-Haftpflichtversicherungen auch in LKW-Versicherungen zur Leistung im Rahmen der Deckungssumme verpflichtet. Dies trifft auch bei grober Fahrlässigkeit zu. Ist der Versicherte allerdings bei der Schadensverursachung betrunken, nicht befugt, das Fahrzeug zu lenken oder wurde Fahrerflucht begangen, kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Versicherten einfordern. Wurde der Schaden mit Vorsatz verursacht, ist die Versicherung selbstverständlich leistungsbefreit.

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