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Eine Rechtsschutzversicherung hilft dem Versicherungsnehmer, seine rechtlichen Interessen zu wahren. Die Deckungssumme beträgt bei der Rechtsschutzversicherung normalerweise 250.000 EUR je Rechtsschutzfall. Dabei übernehmen die Versicherungsunternehmen folgende Kosten:

  • die Anwaltsgebühren des vom Versicherungsnehmer frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder und Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, falls das Urteil entsprechend lautet

Rechtsschutzversicherung Vergleich

In der Regel werden auch Strafkautionen bis 50.000 EUR übernommen. Die Rechtsschutzversicherung bezahlt allerdings keine Geldstrafen oder Bußgelder. Die meisten Versicherungsverträge werden mit einer Selbstbeteilung in Höhe von 150 bis 250 EUR je Rechtsfall abgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung gilt für ganz Europa, für die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, für die Azoren, die kanarischen Inseln und Madeira. In vielen Verträgen ist der Versicherungsnehmer temporär sogar weltweit abgesichert, allerdings nur eingeschränkt. Kinder bis zum 25. Geburtstag, die noch nicht selbständig sind, erhalten den Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern. Ausgeschlossen davon ist der Kfz-Bereich. Der Versicherungsschutz tritt drei Monate nach Versicherungsbeginn ein.

Tritt ein Rechtsschutzfall ein, prüfen die Versicherer, ob das Verfahren eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Auch für ein schuldhaftes Handeln wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Module und Leistungen

Für Rechtsschutzversicherungen gibt es zumeist mehrere Module. Man kann sich komplett absichern oder einzelne Module wählen:

– Verkehrsrechtsschutz,
– Fahrerrechtsschutz,
– Privatrechtsschutz,
– Berufsrechtsschutz,
– Landwirtschaftsrechtsschutz,
– Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete.

In den einzelnen Modulen gibt es wiederum folgende Leistungsarten:

– Schadenersatzrechtsschutz,
– Arbeitsrechtsschutz,
– Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz,
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
– Steuerrechtsschutz vor Gerichten,
– Sozialgerichtsrechtsschutz,
– Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen,
– Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
– Strafrechtsschutz (ohne Vorsatz),
– Spezial-Strafrechtsschutz (umfassende Verteidigung)
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
– Beratungsrechtsschutz,
– Opferrechtsschutz,
– Rechtsschutz in Unterhaltssachen,
– Rechtsschutz in Ehesachen.

Der Leistungsausschluss

Nicht alle Streitigkeiten werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Der Rechtsschutz besteht nur für die versicherten Leistungsarten. Beispielsweise kann man sich gegen Schadensersatzansprüche genauso wenig versichern wie gegen die aktive Strafverfolgung. Der Rechtsstreit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung sowie Klagen vor dem Verfassungsgericht und internationalen Gerichtshöfen sind ebenfalls ausgeschlossen. Streitsachen wegen Spekulationsgeschäften, Immobilien und Beteiligen werden genauso wenig abgedeckt.

Jede Rechtsschutzversicherung basiert auf den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass ein Rechtsschutzversicherer nicht in einem anderen Versicherungsbereich tätig sein darf. Im Januar 2012 kam die Stiftung Warentest zu der Auffassung, dass die Rechtsschutzversicherungen immer wieder gute Tarife anbieten. Damit waren kombinierte Versicherungen für Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz gemeint, die zwischen 250 EUR und 400 EUR im Jahr kosten. Ein einzelnes Modul gibt es bereits für weniger als 100 EUR jährlich. Neu entwickelt haben sich unter den Rechtsschutzversicherungen Angebote rund um Kapitalanlagen. Auch kommen Versicherungsunternehmen heute manchmal für eine Mediation auf.