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Bei der Haftpflicht handelt es sich in Deutschland und zahlreichen anderen Staaten der Welt um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung.

Der Abschnitt der Fahrzeugversicherungen besteht doch nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflicht für Kraftfahrzeuge, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche demgegenüber müssen von einer Fahrzeugversicherung abgewehrt werden – was eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.

Die Kasko ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Fahrzeugversicherungen und wird in zwei Gebiete unterteilt. Bei der Teilkasko handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Doch betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die Sie im Vorhinein vereinbaren können. Dazu können beispielsweise Schäden aus Überschwemmung, Hagel, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Nicht zuletzt Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen.
Bei einer Kfz-Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch sonstige Schäden ab. In diesem Fall geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Bereich der Leistungen der Vollkaskoversicherung fallen.

Eine gesetzliche Haftpflicht – ein Muss, um sein Vehikel im öffentlichen Autoverkehr führen zu dürfen

Wer sein Fahrzeug trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge fährt und den Unfall verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt für sämtliche verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Ansonsten muss man faktisch auch mit einer Strafe für die nicht vorhandene Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen, unter anderem die eigene wirtschaftliche Existenz zugrunde richten. Die Haftpflicht für KFZ abzuschließen ist also in keiner Weise zu versäumen.

Weitere Leistungen der Kfz-Versicherung

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann obendrein zur vorgeschrieben Kfz-Haftpflicht auch noch eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Gewöhnlich sollten diese Zusatzversicherungen (Leistungen) jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkasko beispielsweise in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich etwa zu einem selbstverursachten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Fahrzeug (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Die Kfz-Versicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die Kfz-Haftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verschuldet.

Dabei kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Kfz-Haftpflicht bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird demgegenüber beispielsweise ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Ein Unfallgegner muss einen Teilbereich des Schaden selbst bezahlen und die KFZ Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kasko-Versicherung, kann ein Teil der Unkosten von dieser Versicherung übernommen werden.

Eine Obergrenze gibt es bei Haftpflichtversicherungen im Prinzip nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Mio. Euro bei Vermögensschäden und eine Oberste Grenze von 7,5 Millionen EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Gegner das Recht, einen Gutachter zu bestellen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei zahlreichen Kraftfahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Menge der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Eigenschaften. Gerade bei der Kfz-Haftpflicht, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.