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Unter dem Begriff Deckungssummen versteht man den Maximalbetrag, den ein Versicherer dem Begünstigten im Versicherungsfall auszahlt. Hierbei spielt die Mindestdeckung eine wichtige Rolle, die gesetzlich festgelegt und vorgeschrieben wird. Die gesetzliche Mindestdeckung ist, je nach Versicherungsart, unterschiedlich hoch. So betragen diese gesetzliche Deckungssummen beispielsweise bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden 1 Million Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.

Auch der Begriff Versicherungssumme ist bei jeder Versicherung zu finden, hat jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Für die Unterscheidung sind die Begriffe Schadens- und Summenversicherungen näher zu beleuchten.

Die Deckungssummen bei Schadens- und Summenversicherungen

DeckungssummenBei Summenversicherungen, wie zum Beispiel Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen, wird eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Die bei Eintreten des Versicherungsfalls an den Begünstigten ausbezahlt wird. Diese Art von Versicherungen wird oftmals auch als Vermögensanlage gehandelt. Und die Versicherung, mit dem einbezahlten Geld des Versicherten wirtschaften kann, kann sich die Versicherungssumme um den Gewinn aus dieser Anlage erhöhen. Als garantiert gilt allerdings nur die vereinbarte Versicherungssumme.

Die Schadensversicherung findet man zum Beispiel im Kfz-Bereich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den bekanntesten Schadensversicherungen. Auch die Hausratsversicherung ist dieser Versicherungsart zuzurechnen. Hierbei hat die Versicherungssumme eine andere Bedeutung. Auch hier wird die Höhe bereits bei Abschluss der Versicherung festgelegt. Tritt der Versicherungsfall ein, entspricht die Versicherungssumme allerdings nicht dem Auszahlungsbetrag. Sie stellt in diesem Fall lediglich die maximale Leistung der Versicherung dar. Im Laufe der Versicherungszeit ist es also möglich, dass der Versicherer die Versicherungssumme nie in voller und maximaler Höhe leisten muss. Liegt die Höhe der Versicherungssumme deutlich über der durchschnittlichen Schadenshöhe, spricht man von einer Überversicherung. Versichern Sie sich jedoch zu niedrig und schließen somit eine Unterversicherung ab, besteht die Gefahr, dass der Versicherte aufgrund einer zu niedrigen Versicherungssumme, die übersteigende Schadenshöhe selbst tragen muss.

Um eine günstige Kfz-Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen zu finden, können Sie kostenlos und unverbindlich einen der Tarifrechner für die jeweilige Kfz-Versicherung benutzen