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Man kann auf zwei Arten die KFZ-Versicherung kündigen. Die ordentliche Kündigung erfolgt jeweils bis zum 30.11. eines jeden Jahres. Die außerordentliche Kündigung kann unter bestimmten Umständen auch zu anderen Terminen in Anspruch genommen werden. In jedem Fall empfiehlt sich jedoch das Einsenden des Kündigungsschreibens per Einschreiben und Rückschein.

Kfz-Versicherung kündigen

Die ordentliche Kündigung

Immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres, am 31.12., kann die ordentliche Kündigung erfolgen. Die Kündigungsfrist betrügt vier Wochen. Das Kündigungsschreiben zum bestehenden Versicherungsvertrag muss bis zum 30.11. des Jahres bei der Versicherung eingegangen sein. Dann kann die neue Versicherung ab dem 01.01. des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Es gibt auch Verträge, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurden. Für diese gelten andere Kündigungstermine. Die Vertragsdauer und die Kündigungsfrist findet man immer im Versicherungsvertrag bzw. im Versicherungsschein. Wurde die 4-Wochen-Frist vor Ablauf eines Versicherungsjahres nicht eingehalten, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kfz-Versicherung kündigen

Die außerordentliche Kündigung

Für bestimmte Sonderfälle ist die außerordentliche Kündigung vorgesehen. In der Regel versenden Versicherungsunternehmen zum Jahresbeginn Mitteilungen an ihre Versicherungsnehmer, wenn sich der Versicherungsbeitrag geändert hat. Bei der Kfz-Versicherung kann das jederzeit der Fall sein. Der Grund dafür sind jährlich neue Risikoeinstufungen. Fällt die Risikoeinstufung für das Fahrzeug oder den Wohnort höher aus, steigen die Versicherungsprämien für das neue Jahr. Generell besitzt man die Möglichkeit, bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer zu kündigen. Dafür gilt eine Frist von vier Wochen nach Eingang der Benachrichtigung. Im Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen sollte man sich unbedingt auf die Preissteigerung beziehen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Anderenfalls kann die außerordentliche Kündigung vom Versicherungsunternehmen abgelehnt werden.

Bei einem Fahrzeugwechsel erlischt mit dem Abmelden des alten Fahrzeuges die bestehende Versicherung automatisch. Hier muss auch kein Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen abgeschickt werden. Für das neue Fahrzeug braucht man eine neue Versicherung. Die Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftplichtversicherung wird bei der Anmeldung des Fahrzeuges benötigt. Kommt ein Schadenfall zur Anwendung, besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht. Damit können sowohl der Fahrzeughalter als auch das Versicherungsunternehmen die Kfz-Versicherung kündigen. Kündigt der Versicherungnehmer seine Kfz-Versicherung nach einem Schadenfall, erstattet ihm die Versicherung den Restbetrag auf bereits im Voraus entrichtete Beiträge.

Gründe für einen Versicherungswechsel

1. Sie kennen eine günstigere Kfz-Versicherung.
2. Sie wünschen sich bessere Leistungen für Ihre Kfz-Versicherung.
3. Die Versicherung schickt Ihnen die Mitteilung, dass Ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden.
4. Sie melden Ihr Fahrzeug in der Zulassungsstelle ab.
5. Es existiert ein Schadenfall.

Wenn man sich dazu entschlossen hat, die bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen, sollte man sich im Vorfeld bereits nach neuen, günstigeren Alternativen umschauen.