Reisemobilversicherung

Gleichermaßen wie übrige Kraftfahrzeuge, müssen Reisemobile oder auch Wohnmobile mit einer Reisemobilversicherung versichert werden. Ihre Wohnmobilhaftpflicht beschützt den Kfz-Halter gegen Schadensersatzansprüche. Solcher gesetzlich eingeführte Schutz gilt für ganz Europa. Ihre Kfz Haftpflichtversicherung weist des Weiteren nicht berechtigte Ansprüche ab. Reisemobile oder auch Campingfahrzeuge haben vorwiegend nur niedrige Schadensquoten. Somit gibt es für solche Fahrzeuge spezielle Reisemobilversicherung oder auch Wohnmobilversicherungstarife.

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Hierbei bildet der Listenneuwert des Reisemobils eine Grundlage für den Versicherungsschutz und muss von daher im Antrag angegeben werden. Arbeitnehmer von speziellen Institution, zum Beispiel Mitglieder von Reisemobilclubs beziehen grundsätzlich einen Sondernachlass. Die Deckung einer solchen Haftpflichtversicherung beträgt höchstens acht Mill. EUR für die geschädigte Person und Hundert Millionen EUR allgemein.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung in der Reisemobilversicherung

Ein Wohnmobil oder auch Reisemobil ist ein teures Kraftfahrzeug, folglich sollte das Wohnmobil mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung gesichert werden. Eine Teilkaskoversicherung ist schon in Sachen Sicherung gegen Diebstahl notwendig. Die Teilkasko springt auch ein, falls Schaden am Campingfahrzeug durch Marderbiss oder Haarwild entstehen. Die Vollkaskoversicherung schützt im Übrigen bei Fahrerflucht des Unfallgegners.

Allerlei Versicherungsgesellschaften erstatten Kaskoversicherungsschäden am Campingbus größtenteils zu 100 Proz., minus einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei der Berechnung von Elementarschäden werden meistens nur Teilbeträge des Zeitwertes zurückerstattet. Zudem können Preisabschläge auf den ermittelten Tarif in der Reisemobilversicherung gewährt werden, wenn bspw. eine Garage vorhanden ist.

Einige Versicherer bieten für Geräte und anderes Reisemobilinventar die spezielle Versicherung an. Die Ausstattung des Reisemobils ist im Übrigen durch die Teil- oder Vollkasko gesichert. Der Schutzbrief kann für ein Reisemobil oder Wohnmobil wesentlich als Unfallhilfe im Ausland sein.