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LKW-Versicherungen für Transporter, Lieferwagen, Sattelschlepper und Zugmaschinen im Nahverkehr und im Fernverkehr

LKW-Versicherungen

Auch wie beim Kraftwagen gibt es außerdem für Lieferwagen eine Lkw-Haftpflicht. Darüber hinaus können Sie dann auch eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung für einen Lastkraftwagen über den Tarifvergleich abschließen. In diesem Zusammenhang haben Sie übrigens auch eine Auswahl zwischen einer Selbstbeteiligung oder einem Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung. Eine Kasko-Versicherung für ihren Laster sichert beispielsweise Verluste am kostenintensiven Laster ab. U.a. kann der Firmeninhaber dann noch eine Insassenversicherung, die unterschiedliche Lenker beschützt abschließen.

LKW-Versicherungen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen

Innerhalb einer solchen LKW-Haftpflichtversicherung wird die eigene Versicherungsprämie nach der Leistungsfähigkeit errechnet. Die Lastkraftwagenversicherungen trennen zwischen Werks- und Güterverkehr. In Abhängigkeit einer solchen Zugehörigkeit ermittelt man dann die Wagniskennziffer auch WKZ genannt. Im Werksverkehr transportiert der Lieferwagen Güter für innerbetriebliche Zwecke. Speditionsunternehmen befördern Waren für Andere als Dienstleistung. Dies versteht man unter Gewerblicher Gütertransport. Vom Gewerblicher Güterverkehr wiederum abgegrenzt wird der simple Transporter mit einer Zulässigen Nutzlast bis 1,2 Tonnen.

Im Übrigen wird zwischen Lieferwagen im Nahverkehr und einem Lastwagen im Fernverkehr im Vergleich unterschieden. Unter dem Begriff Nahverkehr verstehen die meisten Versicherungsunternehmen einen Radius von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherer billigen wiederum eine gelegentliche Benutzung des Lastzuges auch im Fernverkehr.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei:

  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Wildschäden
  • dazu noch Brandschäden

Die Vollkaskoversicherung bezieht sich zusätzlich auf Unfallschäden am eigenen Laster, auch wenn der Fahrzeugführer eine Schuld am Unfall trägt.

Transportversicherung und Gefahrgutversicherung

Die Ladung des Lastzugs ist mit der Lkw-Haftpflicht oder mit der Kaskoversicherung nicht abgedeckt. Nicht zuletzt auch eine Kasko, egal ob Teilkasko oder Vollkasko, bezieht sich alleinig auf das Fahrgerät selbst. Falls bei einem Verkehrsunfall die Waren zerstört werden, was passiert dann? Dadurch greift die Transport-Versicherung, die sich im Unterschied dazu nicht auf Gefahrgut bezieht. Zu diesem Zweck muss extra die Versicherung für Gefahrgut abgeschlossen werden. Eine Transportversicherung haftet bei Beschädigungen bis zum vollständigen Verlust.

Eine Lastwagenversicherung ist eine vollkommen individuelle Sache. An dieser Stelle lohnt sich ein Versicherungsvergleich in fast jedem Falle.