Wohnmobilversicherung

Jeder der bereits einmal auf der Suche nach der optimalen Wohnmobilversicherung war, weiß dass sich die Suche als äußerst schwierig erweisen kann. Spätestens zum nächsten Jahresurlaub ist es wieder an der Zeit, die Familie zu schnappen und hinaus ins Grüne zu fahren. Was wäre hierzu besser geeignet als ein Wohnmobil, welches die Möglichkeit bietet, beweglich zu sein und trotzdem immer einen kompletten Haushalt dabei zu haben.

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Wer nun mit dem Gedanken spielt, sich ein neues oder auch gebrauchtes Wohnmobil zuzulegen, sollte jedoch die hierbei entstehenden Nebenkosten nicht außer Acht lassen. Neben den herkömmlichen Betriebskosten ist auch ein ausreichender Versicherungsschutz maßgeblich. Hierfür ist zunächst der Listenwert des Wohnmobils Grundlage einer Versicherungsbemessung. Genauer handelt es sich um den Listenneuwert, welcher bei der Antragsstellung zur Wohnmobil Versicherung angegeben werden muss. Wichtig ist diesbezüglich, dass etwaige Preisnachlässe, Rabatte oder Skonti bei dieser Wertbemessung nicht berücksichtigt werden können. Die identische Bemessungsgrundlage gilt für gebrauchte oder geleaste Fahrzeuge.

Hauptbestandteil der Wohnmobilversicherung

Der Hauptbestandteil einer Wohnmobilversicherung ist die KFZ Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall liegt die Deckungssumme hierfür bei maximal 100 Millionen Euro. Je geschädigter Person werden höchstens 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Neben dem Haftpflichtversicherungsanteil enthält eine Wohnmobilversicherung auch die eigentliche Kasko-Fahrzeugversicherung, sowie die so genannte Inhaltsversicherung. Letztere ist für die Absicherung der mitgeführten Wertgegenstände und Innenausstattung eines Wohnmobils zuständig. Der Haftpflichtbestandteil sichert den jeweiligen Halter, den Eigentümer, sowie Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche dritter Verkehrsteilnehmer. Diese Bestimmungen gelten für den gesamten europäischen Raum. Sollte eine Nichtberechtigung vorliegen, wird diese vom jeweiligen Versicherungsunternehmen abgewehrt.

Wohnmobilversicherung – Bestandteil 2

Der Kaskobestandteil der Wohnmobilversicherung übernimmt im Teilkaskobereich den Ausgleich von Schäden am eigenen Gefährt. Hiermit abgedeckt sind beispielsweise Schäden, welche wegen Sturm, Brand, Diebstahl, Hagel, Überschwemmung und Glasbruch entstehen. Ebenfalls einbegriffen ist hierbei das so genannte Haarwild. Dies umfasst Rehe, Wildschweine und Füchse etc. Die Teilkaskoversicherung übernimmt auch direkte Schäden, welche durch einen Marderbiss verursacht werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass indirekte Schäden, beispielsweise ein Unfall, welcher durch eine angefressene Bremsleitung entsteht, hierbei nicht abgedeckt ist.

Im Falle der Vollkaskoversicherung werden auch indirekte Marderschäden, sowie selbst verursachte Beschädigungen und solche, welche durch Dritte verursacht wurden abgedeckt.

Der dritte Bestandteil einer Wohnmobilversicherung ist die Inhaltsversicherung. Dieser versichert neben anderen das mitgeführte Gepäck, Haushaltsgegenstände, sowie Sportgeräte und Fahrräder. Die herkömmliche Versicherungssumme der mitgeführten Wertgegenstände liegt bei 10.000 Euro. Jedoch lässt sich auch eine abgespeckte Version der Inhaltsversicherung wählen. Diese ist zwar preisgünstiger, beinhaltet jedoch keinen Schutz für Fernseh- und Rundfunkgeräte, sowie Fahrräder, Sportgeräte und sonstige technische Ausstattung, wie etwa Videokameras etc. Alle Prämien zur Wohnmobil Versicherung werden generell jährlich erhoben. Wird eine andere Staffelung mit dem Versicherer ausgehandelt, so kann sich der nominelle Wert der zu entrichtenden Prämien leicht erhöhen.