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Anhängerversicherung Vergleich

Ein Anhänger ist ein Fahrzeug, das hinter Zugmaschinen mitgeführt wird. Umgangssprachlich auch als “Hänger” bezeichnet, verfügt es in der Regel über keinen eigenen Antrieb. Versicherungsunternehmen unterscheiden in

– Anhänger im Privatverkehr bis 3,5 Tonnen,
– Anhänger in Sonderausführung im Privatverkehr bis 3,5 Tonnen,
– Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen,
– Anhänger-Arbeitsgerät für Land- und Forstwirtschaft,
– Anhänger bzw. Auflieger im Werksverkehr,
– Anhänger bzw. Auflieger im gewerblichen Güterverkehr,
– Anhänger in Sonderausführung für die gewerbliche Nutzung (Verkaufsanhänger),
– Anhänger bzw. Auflieger im Umzugsverkehr,
– Anhänger bzw. Auflieger im gewerblichen Güterverkehr,
– Anhänger-Arbeitsmaschine,
– Anhänger mit Wechselaufbauten.

Zulassungs- und damit befreit von der Haftpflichtversicherung sind Sport-Spezialanhänger für die Beförderung von Sportgeräten oder Tieren. Für die Fahrzeugpapiere wird jedoch eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung benötigt. Alle anderen Anhängerarten brauchen eine Haftpflichtversicherung. Damit wird der durch den Gebrauch des Anhängers möglicherweise verursachte Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden abgedeckt.

Die Haftpflichtversicherung

Bei der Wahl des Tarifes unterteilen die Versicherungsunternehmen in die private und in die gewerbliche Nutzung. Und die gewerbliche Nutzung gliedert man noch einmal in den Werksverkehr und in den gewerblichen Güterverkehr. Ein weiteres Kriterium ist die Aufbauart des Anhängers. Möglich wären hier Plane, geschlossener oder offener Kasten und Kipper. Das Datum der Erstzulassen wird abgefragt, das zulässige Gesamtgewicht und der gewünschte Versicherungsumfang. Sollte im Antrag nach der Nutzlast gefragt werden, wird diese als Differenz aus der zulässigen Gesamtmasse und der Leermasse gebildet. In der Anhängerversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Die Anhänger-Haftpflichtversicherung wird nur dann in Anspruch genommen, wenn die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges nicht greift. Da das Schadenpotenzial gering ist, erhält man eine Anhänger-Haftpflichtversicherung auch sehr preiswert. Bereits ab 2 Euro monatlich schützt sie den Halter vor Schadenersatzforderungen im Ernstfall. Die Tarife für die Haftpflichtversicherung liegen zwischen 20 und 70 Euro. Für eine Haftpflichtversicherung mit Vollkasko zahlt der Versicherungsnehmer zwischen 200 und 500 Euro.

Die KASKO-Versicherung

Für den Anhänger kann auch eine KASKO-Versicherung abgeschlossen werden. Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Versicherungen. Mehrere Versicherungsunternehmen bieten für Anhänger eine Teilkaskoversicherung und eine Vollkaskoversicherung an. Dabei ist das Transportgut, das im Anhänger mitgeführt wird, nicht mit versichert. Handelt es sich bei dem Anhänger um eine geschlossene Aufbauart, die gut gesichert ist, können Selbständige dafür eine Transportversicherung abschließen.

Die Anhängerversicherung schützt den Versicherungsnehmer nur vor Schäden während der Fahrt. Ist ein Anhänger abgestellt und verursacht dann einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung. Da Anhänger über keinen Motor verfügen, gelten sie dann nicht als Kraftfahrzeug. Für gewerblich genutzte Anhänger springt im Schadensfall die gewerbliche Haftpflichtversicherung ein.